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Die Bundesregierung plant noch in diesem Jahr ein Gesetz, welches die privaten Krankenversicherer (PKV) im Wettbewerb deutlich stärken dürfte. So sollen die Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Wahl- und Zusatztarife anzubieten, deutlich eingeschränkt und die Wartezeit für einen Wechsel von der GKV in die PKV wieder auf ein Jahr verkürzt werden.
Die Deutschen sind weiterhin überzeugt von der Riester Rente. Im 2. Quartal 2010 haben nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums rund 222.000 Bundesbürger einen neuen Riester-Vertrag als zusätzliche private Altersvorsorge abgeschlossen. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Riester-Verträge auf mittlerweile knapp 14 Millionen.
Berufsunfähigkeitsschutz ( BU-Schutz ) gegen Einmalbeitrag
Sie wissen, Ihre Arbeitskraft ist Ihr Kapital. Sichern Sie sich deshalb frühzeitig ab und verlassen Sie sich nicht dabei auf die Hilfe vom Staat. Die Berufsunfähigkeitsrente gibt es schon lange nicht mehr. Und ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn spezielle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Vor dem 01.01.1984 müssen 5 Beitragsjahre liegen
- Ab 1984 muss jeder Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.
- Berufsanfänger benötigen mindestens 5 Jahre Beitragsjahre seit Berufsbeginn
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an verschiedenen Initiativen zur Verbesserung des Schutzes von Privatanlegern. So ist z.B. geplant, durch eine Vereinheitlichung der Darstellungsstandards für verschiedene Anlageprodukte für Verbraucher eine verbesserte Vergleichbarkeit der Produkte herzustellen. Hierauf sollten sich Versicherungsunternehmen nach Experteneinschätzungen bereits heute vorbereiten.
Mit einer Vielzahl von neuen Produkten und Konzepten versuchen Versicherungsunternehmen derzeit sowohl auf die aktuelle Zurückhaltung der Verbraucher bei Vertragsabschlüssen als auch auf Kritik von außen zu reagieren. In vielen Sparten gibt es mittlerweile Neuerungen, die deutlich flexibler sind als bislang herkömmliche Versicherungsprodukte. Einige Angebote schießen dabei allerdings auch über das Ziel hinaus.
Wenn es um das Thema finanzielle Absicherung und insbesondere Altersvorsorge geht, sind die Bundesbürger allzu sorglos. Das zeigt zum wiederholten Mal eine aktuelle Studie: Jeder dritte Deutsche hat in den vergangenen fünf Jahren keine professionelle Finanz- und Vorsorgeberatung in Anspruch genommen. Beim Thema Altersvorsorge outeten sich gar 50 Prozent als Beratungsmuffel.
Seit 1. Juli 2010 liegt die Verwaltungskompetenz für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern. Hintergrund für den Zuständigkeitswechsel war das Anliegen, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine bessere Abgrenzbarkeit der Versicherung- und Feuerschutzsteuer zu erreichen.
Für viele Bürger stellt sich die Frage, ob ein Fondssparplan oder eine Fondspolice mehr Vorteile für die private Altersvorsorge verspricht. Wie ein aktueller Artikel im Versicherungsmagazin zeigt, lassen sich für beide Formen der Altersvorsorge sowohl Vor- als auch Nachteile aufzeigen.
Berufsunfähigkeitsschutz - wichtig für Physiotherapeuten
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen, denn das Risiko Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Die Risikoskala ist groß und reicht von Krankheit bis zu einem Unfall. Das Risiko Berufsunfähigkeit ist auch für Physiotherapeuten da, denn ob im Praxisalltag der Klinik oder in der eigenen Praxis, denn jeder Physiotherapeut ist im Laufe seine Berufslebens hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt, was zu einer temporären oder dauerhaften Berufsunfähigkeit führen kann, insbesondere im physischen Bereich, wie z.B. Rücken, Bandscheiben…….etc.. Die Zahl der Erkrankten ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Deshalb ist eine private Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Physiotherapeuten notwendig.
Versicherungsnehmer, die in der Zeit zwischen 2001 und 2007 eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und den Vertrag später gekündigt haben, können nachträglich auf höhere Rückzahlungen hoffen. Am 27. Juli hat das Oberlandesgericht Hamburg mehrere Vertragsklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen verschiedener Versicherer für unwirksam erklärt (OLG Hamburg, 27. Juli 2010 - 9 U 233/09, 235/09, 236/09 und 9 U 20/10).
Seit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie haben Versicherungsvermittler umfangreiche anlassbezogene Frage-, Beratungs- und Dokumentationspflichten zu erfüllen. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Kunde zu Beginn des Beratungsgesprächs einen klar und fest abgegrenzten Wunsch formuliert. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einer kürzlich bekannt gewordenen und hoch bedeutsamen Entscheidung geurteilt (OLG Hamm, 04.12.2009 - 20 U 131/09).
Ein Versicherungsnehmer, der seinen Versicherer verklagen möchte, kann dies bei sogenannten "Altverträgen" - also Versicherungsverträgen, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden - nur dann am Gericht seines Wohnortes tun, wenn der Versicherungsfall ab dem 1. Januar 2009 eingetreten ist. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (OLG Düsseldorf, 18.06.2010 - I-4 U 162/09).
Versicherungsnehmer profitieren in den Schaden- und Unfallversicherung auch im Jahr 2010 weiterhin von preisstabilen Prämien. Aufgrund des strengen Winters und der vielen Stürme rechnen die Versicherer für 2010 mit einem Anstieg der Kosten für Schadenaufwendungen um 2 Prozent. Das ergibt sich aus der Halbzeitbilanz 2010 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Rückvergütungsansprüche nach Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen spätestens fünf Jahre nach Ablauf des Abrechnungsjahres verjähren. Dies gilt auch dann, wenn dieser Zeitpunkt vor Veröffentlichung der Senatsurteile vom 12.10.2005 lag.
Gutschriften aus Schneeballsystemen unterliegen bereits dann der Einkommensteuer, wenn der Betreiber des Systems im Zeitpunkt der Gutschrift zur Auszahlung bereit und in der Lage gewesen wäre (Bundesgerichtshof, 16.03.2010 - VIII R 4/07).