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Es ist als grobe Fahrlässigkeit zu werten, wenn ein Auftragnehmer bei einem besonders schadenträchtigen Gewerk gegen einschlägige DIN-Vorschriften verstößt, die eine besondere Prüfung der erbrachten Leistungen zur Vermeidung von Schadenfällen vorschreiben.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil (OLG Düsseldorf, 24.5.2011 - I 1 U 220/10) einige grundlegende Feststellungen zum Ersatzanspruch des nach einem Kfz-Unfall Geschädigten getroffen:
Den Krankheitskostenversicherer trifft nach Ansicht des OLG Saarbrücken, 06.04.2011 - 5 U 428/10-68 keine allgemeine Pflicht, den Versicherungsnehmer über die fristgebundene Anpassung des Versicherungsschutzes wegen altersbedingten Wegfalls der Beihilfeberechtigung eines Kindes zu unterrichten.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat auch in der betrieblichen Altersversorgung zu neuen Fragen geführt. Eine Frage, die nun vom Bundesarbeitsgericht (BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 571/09, genauso: BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09) entschieden wurde, ist, ob die Quotierungsregelung (Quote aus tatsächlicher Dauer des Arbeitsverhältnisses zur möglichen Dauer) des Betriebsrentengesetzes bei vorzeitigem Ausscheiden eine Diskriminierung wegen Alters darstellt. Denn jüngere Arbeitnehmer werden dadurch grundsätzlich gegenüber Älteren benachteiligt. Beispiel: Die Altersgrenze betrage 65, die Betriebsrente 1000 EUR, dann verdient ein Arbeitnehmer der nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit im Alter von 35 ausscheidet 25 (250 EUR), ein Arbeitnehmer der nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit im Alter von 55 ausscheidet 50 (500 EUR).
Zwei Unternehmen hatten sich als Gesellschafterinnen einer Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) zusammengeschlossen, um Brückenbauarbeiten zu erbringen. Intern hatten sie jeweils im Rahmen selbständiger Nachunternehmerverträge vereinbart, dass die eine Mitgesellschafterin die Erdarbeiten und die andere den Betonbau übernehmen sollte. Bei Arbeiten, die durch den Subunternehmer der einen Mitgesellschafterin durchgeführt wurden, kam es zu Beschädigungen am Gewerk der anderen Mitgesellschafterin.
Arbeitnehmer entscheiden sich mit Unterstützung des Chefs häufiger für eine Betriebsrente. Die neueste Befragung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) im Rahmen des Deutschland Trend Vorsorge zeigt, dass bei der Entscheidung für oder gegen eine betriebliche Altersvorsorge die Haltung des Arbeitgebers eine wichtige Rolle spielt: Unterstützt der Chef die betriebliche Variante, entscheiden sich 52 Prozent der Erwerbstätigen dafür - und erst einmal gegen ein privates Produkt. Fehlt diese zusätzliche Unterstützung, votieren 38 Prozent gegen die betriebliche Altersvorsorge. Zentral für die Akzeptanz bzw. Nicht-Akzeptanz der betrieblichen Altersvorsorge ist das Angebot des Arbeitgebers .
Ein Autofahrer verlangte Schadenersatz von der Stadt, weil sein parkendes Auto von einem herunterfallenden Ast beschädigt worden war. Das Brandenburgische Oberlandesgericht lehnte einen Schadenersatzanspruch des geschädigten Fahrzeugeigentümers ab.
Der Pkw des Klägers war am Rande einer schmalen unbefestigten Straße geparkt worden. Etwa fünf Meter von dem Abstellplatz entfernt stand auf einem verwilderten Grünstreifen ein städtischer Baum. Von diesem brach unerwartet ein Ast ab, der das Fahrzeug des Klägers beschädigte.
Der Unfallgeschädigte hat keinen Anspruch darauf, dass ihm der gegnerische Haftpflichtversicherer Mietwagenkosten erstattet, die offenkundig deutlich höher sind als die anderer örtlich relevanter Anbieter. Vielmehr muss der Geschädigte in einem solchen Fall vor der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges Vergleichsangebote einholen.
Das sogenannte Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 01.03.2011 - C - 236/09) hat zahlreiche Zweifelsfragen aufgeworfen. Die Europäische Kommission hat nun am 22.12.2011 einige Leitlinien zur Umsetzung des Urteils veröffentlicht, die die Mitgliedsstaaten, aber auch z.B. Versicherungsunternehmen bei der Umsetzung des Urteils unterstützen sollen.
Zur Berechnung der Rückstellung in der Steuerbilanz nach § 6a EStG werden von den Aktuaren regelmäßig die sog. Heubeck-Richttafeln zur Anwendung gebracht. Denn der § 6a Abs. 3 S. 3 EStG schreibt vor, dass der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtung die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden sind.
Seit Beteiligungsanlagen nicht mehr mit Steuervorteilen werben können, steht für die Anleger der Renditegedanken im Vordergrund. Das Problem dabei: Die Rendite einer Beteiligung steht erst dann fest, wenn sie wieder verkauft ist. Dennoch werben viele Anbieter bereits bei der Emission mit "Rendite". Ist das eigentlich in Ordnung?
Unfallversicherung vergleichen und optimieren
Auf unserem Versicherungsportal können Sie Ihre Unfallversicherung online vergleichen und abschließen. Einfach online. Im Rahmen der Invaliditätsvorsorge ist die Unfallversicherung eine wichtige Ergänzung im Rahmen der Gesamtversorgung. Selbstverständlich können Unfallversicherungen keine Unfälle verhindern, sondern sie können lediglich einen Invaliditätsschutz abbilden und Sie im Leistungsfall vor finanziellen Folgen schützen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei der Versicherungsauswahl auf die unterschiedlichen Leistungskriterien achten und mit in den Vertrag einschließen.
Die Prämieneinnahmen der deutschen Kreditversicherer werden für 2011 voraussichtlich um 4 auf 1,6 Mrd. EUR anwachsen. Der Schadenaufwand werde angesichts der Insolvenz des großen Druckmaschinenherstellers Manroland im Vergleich zum Vorjahr steigen, 6 mehr - auf voraussichtlich 700 Mio. EUR (im Vorjahr 658 Mio. EUR). Den Angaben zufolge ergibt sich daraus eine Schadenquote in Höhe von 44 (im Vorjahr 43,1 ). Die Schaden-Kosten-Quote (Combined ratio) in Relation zu den Prämieneinnahmen liegt damit bei nur 58 (im Vorjahr 2009 bei 57 ).
Ein dunkel gekleideter Fußgänger, der bei Nacht neben einer für ihn rot zeigenden Ampel die Straße überquert, obwohl er einen sich nähernden Pkw hätte wahrnehmen müssen, kann keinen Schadenersatz beanspruchen, wenn er von dem Pkw erfasst und verletzt wird.
Der nächste Sommerurlaub kommt bestimmt. Bereits jetzt hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in der Dezemberausgabe 2011 seiner Zeitschrift "Positionen" dieses Thema kurz angesprochen: