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Das Thema Altersvorsorge ist in aller Munde. In Anbetracht leerer Kassen bei der gesetzlichen Rentenversicherung sorgt ein großer Teil der Bundesbürger inzwischen privat vor. Außer Acht gelassen wird dabei in den meisten Fällen das Risiko, im Alter pflegebedürftig zu werden. Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen in der Regel nicht aus, um anfallende Pflegekosten zu decken. Abhilfe kann eine private Pflegezusatzpolice leisten.
Die Leistung aus einer Dread Disease Versicherung hat als Vorteil eine Einmalzahlung in vereinbarter Höhe. Nachteilig ist jedoch, dass gerade bei lang andauernder Berufsunfähigkeit eine lebenslange Rente über 20, 30 oder sogar noch mehr Jahre deutlich vorteilhafter wäre. So bedeuten 1.000 Euro monatlich auf 20-Jahres-Sicht bereits 240.000 Euro. Noch höhere BU-Renten lassen sich mit einer marktüblichen Dread Disease kaum kompensieren.
Eine Spur der Verwüstung zog in der vergangenen Woche der Sturm "Xynthia" durch Deutschland. Entwurzelte Bäume, abgebrochene Äste, heruntergefallene Dachziegel, zerbeulte Autos und beschädigte Hausfassaden waren die Folgen. Viele Betroffene wissen dabei nicht, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt. Schätzungen zufolge wird das Orkantief "Xynthia" die Assekuranzen in Deutschland bis zu eine Milliarde Euro kosten. Das genaue Ausmaß der Verwüstung ist allerdings noch nicht bekannt. Diese Zahl macht den Sturm vergleichbar mit dem Orkan "Emma" vor zwei Jahren, liegt damit jedoch unter den mit 2,3 Milliarden Euro bezifferten Schäden von "Kyrill".
Das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Bürgerentlastungsgesetz sorgt für eine Reform der steuerlichen Regelungen zum Sonderausgabenabzug, insbesondere für Beiträge zur Altersvorsorge und Krankenversicherung - und für reichlich Kopfzerbrechen und Unstimmigkeiten. Nach einem Bericht in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Versicherungswirtschaft" (Heft 4/2010, S. 240 - 241) sind die neuen gesetzlichen Bestimmungen zum Sonderausgabenabzug wesentlich komplizierter geworden. Für Versicherungsnehmer, Versicherer und Vertriebe bedeuten die Neuerungen, dass sie sich insbesondere im Hinblick auf die private Altersvorsorge und die Krankenversicherung neu orientieren müssen.
Eine Berufsunfähigkeitsrente wird monatlich gezahlt. Endet die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit, so endet auch die Versicherungsleistung. Wurden beispielsweise 1.000 Euro monatlich als Rente vereinbart, so bedeutet dies bei Einstellung nach 3 Jahren gerade einmal 36.000 Euro. Haben Sie hingegen bei einer Dread Disease Versicherung eine Leistung von 100.000 Euro vereinbart, so behalten Sie diese auch dann, wenn eine deutliche Besserung des Gesundheitszustandes eintreten sollte.
Mit dem Begriff der Zusatzbeiträge gibt es im Gesundheitswesen wieder ein enorm emotionalisiertes Thema, welches Grundlage für zahlreiche Diskussionen bietet. Eine aktuelle Studie verdeutlicht, dass die Bevölkerung in diesem Zusammenhang in hohem Maße Kassenwechsel bzw. Kündigungen in Erwägung zieht.
Nach einer aktuellen Studie sind Versicherungskunden preissensibler und wechselbereiter geworden. Danach ist bei Versicherungsnehmern in den letzten fünf Jahren die Bereitschaft, den Versicherer für ein günstigeres Angebot zu wechseln, von 30 auf 48 % gestiegen. Dennoch ist Qualität nach wie vor ein entscheidendes Zufriedenheitskriterium: Für etwa die Hälfte der Versicherungsnehmer zählt Qualität mehr als reine Preisargumente.
Die erhöhte Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Höhe von 1.200 EUR kann erst im Jahr 2009 angesetzt werden (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.2010 - 3 K 2002/09).
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) darf sich über zusätzliche Einnahmen aus dem Geschäft mit freiwillig Versicherten freuen. Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichtes macht es möglich (BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R). Dies berichtet die Zeitschrift "PKV publik" in ihrer aktuellen Ausgabe (Heft 1/2010, S. 12).
Komplexe Produktportfolios bringen höhere Verwaltungskosten und einen unflexibleren Vertrieb mit sich. Doch nur wenige deutsche Versicherungsunternehmen haben dies bereits erkannt und streben eine Neuordnung ihrer Produktstrukturen an. Dies geht aus dem aktuellen "Branchenkompass Versicherungen Spezialausgabe" des Beratungsunternehmens Steria Mummert Consulting in Kooperation mit dem F.A.Z.-Institut hervor.
Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 25.11.2009 - 7 K 1213/07 - zu der Frage Stellung genommen, wann einem betroffenen Steuerpflichtigen Einsicht in Behördenakten zu gewähren ist.
Studiengebühren für den Besuch einer (privaten) Hochschule können nicht als außergewöhnliche Belastungen bei der Berechnung der Einkommensteuer abgezogen werden (BFH, Urteil vom 17.12.2009 - VI R 63/08).
Nicht nur die Gefahr der Berufsunfähigkeit wird in Deutschland falsch eingeschätzt, sondern auch die damit verbundene finanzielle Absicherung. So haben die meisten Bundesbürger keinen privaten Zusatzschutz der im Ernstfall ausreichen würde, Einkommensverluste auszugleichen.
Überprüfungen von Beschäftigungsverhältnissen durch das Hauptzollamt sind ohne vorherige schriftliche Prüfungsanordnung zulässig (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2009 - 7 K 7024/07).
Die aktuelle Imagekampagne der Deutschen Versicherer scheint in der Bevölkerung auf positive Resonanz zu treffen. Das zeigt die aktuelle Werbewirkungsstudie "AdTracker Assekuranz" des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGovPsychonomics. Für die Studie wurden 2.200 Bundesbürger ab 16 Jahren zur Werbeerinnerung und Werbewirkung der Kampagne befragt.
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