Private Krankenversicherung - Beitragsanpassung

Wie jedes Jahr um diese Zeit oder im Herbst eines jeden Jahres teilen die privaten Krankenversicherer ihren Kunden mit, ob die Beiträge im kommenden Versicherungsjahr angepasst werden müssen, um die vertraglich garantierten Leistungen zu erfüllen. In diesem Jahr geben viele PKV Versicherer eine Beitragsgarantie bis zum 01.01.2007 heraus.

  • Wie kommt es zu einer Beitragsanpassung in der PKV ?
  • Welche Gründe gibt es für eine Beitragsanpassung ?

Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip ermittelt. Das bedeutet, dass die für die gesamte Vertragsdauer zu erwartenden Versicherungsleistungen den Beiträgen entsprechen. Der durch zunehmendes Alter bedingte Ausgabenanstieg wird durch Altersrückstellungen gedämpft.

In der Regel vergleicht ein Krankenversicherer einmal im Jahr die tatsächlich benötigten mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt sich eine Abweichung von mindestens 10% werden diese Tarife überprüft. Aufgrund der so genannten Beitragsanpassungsklausel darf eine Prämienänderung gemäß § 12 b VAG erst dann vorgenommen werden, nachdem ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Neben dem Beitrag besteht zudem die Möglichkeit, eine Anpassung des Selbstbehaltes vorzunehmen.

Gründe für eine Beitragsanpassung / Beitragserhöhung:

  • Medizinischer Fortschritt
  • Inflationäre Kostensteigerung im Gesundheitswesen
  • Übermäßige Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen („ Vollkasko - Mentalität“)
  • Einführung aktualisierter Sterbetafeln durch eine höhere Lebenserwartung
  • Sinkende Stornoquoten durch geringe „Wechsellust“ der Versicherten
  • Vergreisung von Tarifen

All diese Faktoren sind von vornherein nicht abschätzbar und somit auch in vollem Maße kalkulierbar. Im Falle einer Beitragsanpassung haben die Versicherten das Recht, ihre private Krankenversicherung vorzeitig zu kündigen. Die Frist für Kündigung beträgt 4 Wochen ab Zugang des Schreibens für die Beitragsanpassung. Bedacht werden sollte, dass die erworbenen Alterungsrückstellungen zum Zeitpunkt des Versichererwechsels verloren gehen. Eine Übertragung ist nicht möglich.

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung, insbesondere für ältere Versicherte, werden in den Medien oft aufgegriffen. Darauf reagieren sowohl der Gesetzgeber als auch die privaten Krankenversicherer.

Beispiele für Maßnahmen zur Beitragsbegrenzung, insbesondere im Alter:

  • 1992: zusätzliche Zuführung zur Alterungsrückstellung aus den über die rechnungsmäßige Verzinsung von 3,5% hinaus gehenden Kapitalerträgen (Überzins)
  • 1994: Einführung des brancheneinheitlichen Standardtarifs
  • 2000: Einführung des gesetzlichen Zuschlags in der substitutiven Krankenversicherung (gemäß § 12 Absatz 4a VAG) zur Milderung bzw. Finanzierung von Beitragsanpassungen im Alter.

Autor: insurance1 agency | 02.07.2006 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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