Berufsunfähigkeitsversicherung - Das Risiko Berufsunfähigkeit gezielt absichern !

In der Bundesrepublik Deutschland sind rund 40 % der Rentenleistungen der BFA / LVA vorzeitige Rentenleistungen. Das heißt für Jahrgänge vor dem 1.1.1961 werden ggf. Berufsunfähigkeits - oder Erwerbsunfähigkeitsleistungen und für Jahrgänge nach 1.1.1961 halbe - oder volle Erwerbsminderungsrenten erbracht.

Da mit der Gesetzesreform im Jahre 2001 nicht nur Verschlechterungen der Rahmenbedingungen zum Erhalt von Leistungen der BFA/LVA sondern auch entsprechende Leistungskürzungen verbunden waren, ist der Abschluß einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger denn je. Hier wiederrum ist es wichtig, eine Versicherungsgesellschaft auszuwählen, die gute Versicherungsbedingungen zur Grundlage hat und auch ein gutes Preis - Leistungsverhältnis bietet.

Viele Versicherer bieten für Ihre Kunden ein sogenanntes Highlightpapier, dass versucht in allgemeinverständlichen Worten die Vorzüge Ihres Produktes darzustellen. Wir wollen nachstehend auf einige Highlights eingehen, die wir für besonders wichtig erachten :

  • Auf Wunsch beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung während der Berufsunfähigkeit:
    Sollte der Abschluß der BU- Versicherung als Zusatzversicherung zu einer kapitalbildenden Lebens-oder Rentenversicherung erfolgt sein und die beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung während der Berufsunfähigkeit gegen einen geringen Mehrbeitrag mitversichert sein, wäre auch bei Berufsunfähigkeit die Altersversorgung gesichert. Die Dynamik würde bei Berufsunfähigkeit auch dann einsetzen, wenn im Vorfeld der VN seiner Dynamik der Hauptversicherung bereits mehr als 2 X widersprochen hätte.
  • 75 % -Regelung
    Die BU–Leistung setzt gemäß Standardregelung ab 50 BU-Grad ein. Da es zum Beispiel bei Selbständigen zwar häufig zur Feststellung eines gesundheitlichen BU-Grades von 50 kommt, der Selbständige jedoch seine Selbständigkeit nicht aufgibt und somit finanziell oft nicht schlechter gestellt ist,verweigert der Versicherer dieLeistung mit dem Argument, dass die BU-Versicherung nicht zur Bereicherung führen darf. In Anbetracht dieser Tatsache wäre das Produkt 100 der Leistung ab 75 BU-Grad maßgeschneidert für den Selbständigen.
  • Vereinbarung einer einmaligen Leistung bei erstmaligem Eintritt der Berufsunfähigkeit möglich.
    Oft entsteht bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ein Kapitalbedarf im Haus oder in derWohnung für entsprechende Umbaumaßnahmen. Hier wäre es empfehlenswert gegen einen geringen Mehrbeitrag bis zu 100 % der Jahresrente als einmalige Kapitalzahlung abzusichern.
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung in allen Berufsgruppen
    Der Versicherer verzichtet darauf den Versicherten auf andere berufliche Tätigkeiten abstrakt zu verweisen.
  • Kein Leistungsausschluß bei Verkehrsdelikten
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr in deren Folge der Versicherte berufsunfähig wird.
  • Keine Meldefrist bei Berufsunfähigkeit
    Es existiert keine Anmeldefrist, so dass der Leistungsanspruch immer ab Eintritt der Berufsunfähigkeit – auch rückwirkend - besteht. Dies könnte unter Umständen auch 2 Jahre rückwirkend sein.

Autor: insurance1 agency | 04.07.2006 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

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