Betriebliche Altersversorgung ( Direktversicherung ) - Der clevere Weg in die bAV

Der clevere Weg in die baV

Zahlreiche Unternehmen zahlen ihren Angestellten monatlich EUR 40,00 an vermögenswirksamen Leistungen (VL) aus. Meist investieren die Beschäftigten diese Zuschüsse in die private Vermögensbildung in Form von Fonds, Banksparplänen oder Bausparverträgen. Das zusätzliche Geld für den Vermögensaufbau in die betriebliche Altersversorgung zu stecken, wäre jedoch vorteilhafter.

Fast 50% aller Arbeitnehmer, die gemäß Tarif einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben, nutzen diese Möglichkeiten jedoch überhaupt nicht: Das Geld wird samt Zins und Zinseszins verschenkt. Mit dem Verzicht auf vermögenswirksame Leistungen entgeht dem Angestellten meist ein Zuschuss seines Dienstherrn. Die Höhe dieser monatlichen Zuschüsse ist abhängig von der Branche und den jeweils geltenden tarifvertraglichen Vereinbarungen. Viele Unternehmen haben sich verpflichtet, ihre Beschäftigten in Form von vermögenswirksamen Leistungen zu unterstützen. Wer die Zuschüsse nicht in Anspruch nimmt, verschenkt zudem die vom Staat gewährte Arbeitnehmer-Sparzulage für Arbeitnehmer, deren Einkünfte unterhalb von 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für Verheiratete liegen.

Die Arbeitnehmersparzulage wird nach einer Frist von sieben Jahren ausbezahlt und muss jedes Jahr mit der Steuererklärung beantragt werden. Falls der Sparer hohe Werbungskosten hat oder Freibeträge für Kinder anrechnen kann, besteht unter Umständen auch bei einem höheren Bruttoeinkommen ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage. Vermögenswirksame Leistungen, die in einen Lebensversicherungsvertrag fließen, sind jedoch nicht zulagebegünstigt. In jedem Fall ist die Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge ist ein cleverer Weg, um Steuern zu sparen.

Das Antragsverfahren für VL ist denkbar einfach. Wenn sich ein Arbeitnehmer für eine private Vorsorge entscheidet, reicht er die Bescheinigung seiner Bank, Bausparkasse oder seiner Versicherung bei seinem Arbeitgeber ein. Wer den vollen monatlichen Arbeitgeberzuschuss von 40 Euro spart, zahlt dafür selbst keinen Cent. Von Nachteil ist jedoch die Steuer- und Sozialabgabenpflicht für die vermögenswirksamen Leistungen. Wenn ein Arbeitnehmer bspw. 40 Euro VL zusätzlich zu seinem Bruttogehalt überwiesen bekommt, kann dies unter Umständen dazu führen, dass er bis zu 22 Euro an Steuern und Sozialabgaben monatlich mehr abführen muss. Diese höhere Steuerbelastung kann durch die Renditen aus einem Fonds oder Banksparplan kaum aufgefangen werden.

Investiert der Arbeitnehmer den VL-Betrag hingegen in eine betriebliche Altersversorgung, zum Beispiel in eine Direktversicherung, sind die Beiträge bis 4% Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Bis zum Jahr 2008 fallen auch keine Sozialabgaben an. Die Wertsteigerung aus dem Betrag, den er von seinem Chef als vermögenswirksame Leistungen erhält, ist insgesamt deutlich höher. Auf diese Weise bleibt ihm bei gleichem Aufwand ein höheres Nettoeinkommen. Er kann zusätzlich weitere Gehaltsbestandteile zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge einsetzen, unter bestimmten Bedingungen sogar bis zu 358 Euro pro Monat.

Hohe Renditechancen

Die Sparrate für die betriebliche Altersversorgung gegenüber einer privaten Anlage erhöht sich wegen der Steuerersparnis in der Ansparphase deutlich. Experten gehen sogar davon aus, dass sich die Sparrate verdoppelt, sogar wenn der Arbeitnehmer nur den Betrag der vermögenswirksamen Leistungen umwandelt. Wen sich der Arbeitnehmer aber für eine fondsgebundene Direktversicherung entscheidet, profitiert er zusätzlich noch von den Chancen des Aktienmarktes und hat dennoch eine garantierte Mindestleistung - im Unterschied zum reinen Fondssparen. Der Arbeitnehmer vereinbart mit dem Arbeitgeber die Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung, wie bei jeder anderen Direktversicherung.

Ausgezahlt werden die Leistungen aus der bAV meist in Form einer Rente an den Mitarbeiter oder an seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Die Auszahlungen aus dem Ersparten sind nachgelagert zu versteuern, die Steuerbelastung ist dann meistens geringer als im Arbeitsleben. Im Fall eines Arbeitgeberwechsels ist es möglich, den Vertrag entweder aus eigenen Mitteln weiter zu finanzieren, oder auf den neuen Arbeitgeber oder dessen Versorgungsträger zu übertragen. Das kann zum Glück völlig unbürokratisch vonstatten gehen.

Einstieg in die bAV: Vermögenswirksame Leistungen

Nahezu jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen und kann sich auf einfachem Weg eine zusätzliche Altersversorgung in Form einer Betriebsrente aufbauen, indem er die Sparbeiträge in eine bAV umwandelt. Das Modell ist darüber hinaus nicht nur für Arbeitnehmer lukrativ. Vor allem Arbeitgeber profitieren von der einfachen Handhabung, denn seit 2002 müssen Unternehmen ihren Angestellten ohnehin eine Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anbieten. Die Nutzung tarifvertraglich garantierter Gehaltsbestandteile für die bAV wird obendrein in den Öffnungsklauseln vieler Tarifverträge ausdrücklich erlaubt.

Der Arbeitgeber spart über die vermögenswirksamen Leistungen sogar noch Lohnnebenkosten, da die Zuschüsse, die in eine bAV fließen, in der Ansparphase bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze nicht versteuert werden müssen und bis einschließlich 2008 sozialabgabenfrei sind. Die Beiträge, die er seinen Beschäftigten zahlt, kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzen, und auch für die Insolvenzsicherung fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Der Unterschied wird durch einen Vergleich von herkömmlichen vermögenswirksamen Leistungen und vermögenswirksamen Leistungen mit einer Direktversicherung deutlich.

Autor: insurance1 agency | 05.07.2006 | 0 Kommentare | Rubrik: Direktversicherung, Private Altersvorsorge

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