Berufsunfähigkeitsversicherung - Gesundheitsfragen - Wer schummelt, zahlt die Prämien umsonst - Teil 6
Die Gesundheitsfragen im Antrag
Manche Kunden glauben, dass sie gut damit fahren, bestimmte Risiken unter den Tisch fallen zu lassen. Dies gilt besonders dann, wenn sie schon einmal von einem Versicherer wegen einer Sache abgelehnt worden sind. So verschweigen sie etwa einen Bandscheibenvorfall und geben im Antrag als Hausarzt einen Arzt an, der von den maßgeblichen Erkrankungen keine Kenntnis hat.
Im Leistungfall werden die Kundenangaben überprüft
Kommt es zum Leistungsfall, so prüft der Versicherer an Hand einer zentralen Datei (der sogenannten Sonderwagnisdatei ), ob der Versicherte schon mal abgelehnt worden ist. Auch wird bei der Krankenkasse nachgehakt, bei welchen Ärzten der Kunde in der Vergangenheit gewesen ist. Kommt dann heraus, dass der Versicherte bei Antragstellung gelogen hat, entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz. Dies gilt sogar dann, wenn der Versicherte nicht wegen eines weiteren Bandscheibenvorfalls, sondern etwa wegen Krebs oder multipler Sklerose berufsunfähig würde. Begründung: bei korrekter Angabe der Gesundheitsfragen wäre Versicherungsschutz entweder gar nicht, mit Ausschlussklausel oder gegen Zuschlag angeboten worden. Schummeln lohnt also nicht.
Dieser Artikel ist Teil einer Beitragsserie zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung - Special.
Autor: Stephan Witte | 19.09.2006 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

