Berufsunfähigkeitsversicherung - Abstrakte Verweisung durch die Hintertür - Teil 10
Abstrakte Verweisung durch die Hintertür - Worauf ist dabei zu achten ?
Scheidet der Versicherte aufgrund von Mutterschutz oder gesetzlicher Elternzeit nur zeitweise aus seinem zuletzt ausgeübten Beruf aus, so wird in dieser Zeit auf die oben aufgeführten Regelungen abgestellt. Bei dauerhaftem Ausscheiden aus dem Beruf ist vielfach keine schriftliche Regelung in den Bedingungen vorhanden, die auf den zuletzt ausgeübten Beruf abstellen würde. Andere Versicherer stellen zumindest klar, woran der Kunde ist. So heißt es mitunter, dass eine abstrakte Verweisung erst dann Anwendung finde, wenn man mindestens drei Jahre aus dem Beruf ausgeschieden sei.
Andere sehen den zuletzt ausgeübten Beruf nur dann als versichert an, wenn der Versicherte nicht dauerhaft aus dem Berufsleben ausgeschieden ist. Dies sei etwa nicht der Fall bei Mutterschutz, gesetzlicher Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Zivil- oder Grundwehrdienst“. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung gilt in all diesen Fällen nicht für Hausfrauen und Langzeitarbeitslose, die sich redlich um einen neuen Job bemühen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Personen, die bereits zu Vertragsbeginn als Hausfrauen oder –männer versichert waren und zwischenzeitlich keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind.Grundsätzlich würde auch bei länger andauernder Arbeitslosigkeit geprüft, inwiefern eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegt.
Tipp:
Deshalb sollte bei der Auswahl der richtigen BU-Versicherung unbedingt darauf geachtet werden, dass bei einem tarifabhängig länger als 12, 24 oder 36 Monate andauernden Ausscheiden aus dem Beruf das Recht der abstrakten Verweisung bestehe. Vorteilhaft in so einem Zusammenhang ist etwa die Regelung bestimmter Versicherer, bei denen bei Hausfrauen und –männern die hauswirtschaftliche Tätigkeit versichert ist. Auch wird hier immer auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit abgestellt. Dies gilt auch beim dauerhaften Ausscheiden aus dem Berufsleben.
Dieser Artikel ist Teil einer Beitragsserie zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung - Special.
Autor: Stephan Witte | 04.10.2006 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

