Besteuerung von Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen - Teil 18

Folge des Alterseinkünftegesetzes ist auch eine grundlegend geänderte Ertragsanteilsbesteuerung. Wer bisher mit Erreichen des vollendeten 65. Lebensjahres eine monatliche Rente aus seiner privaten Rentenversicherung bezog, war mit 27 Prozent Ertragsanteil dabei. Seit 2005 sind es nur noch 18 Prozent. Was allerdings gerne übersehen wird, ist, dass auch für zeitlich begrenzte Renten aus einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbungsfähigkeitsversicherung Steuern fällig sind. Dies gilt immer dann, wenn der steuerpflichtige Anteil die Höhe der zur Verfügung stehenden Freibeträge übersteigt.

Wer einen Vertrag mit Endalter 65 abgeschlossen hat, aber schon mit 40 Jahren berufsunfähig wird, muss auf Basis der Rentenrestlaufzeit von theoretisch 25 Jahren die Leistung mit dem Ertragsanteil von 26 besteuern. Bei einer vertraglichen Restlaufzeit von nur noch 5 Jahren, sind auch nur 5 der Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig. Geregelt ist all dies in § 55 Absatz 2 EStDV (= Einkommensteuer-Durchführungsverordnung). Entsprechendes gilt auch für Renten aus kapitalbildenden oder fondsgebundenen privaten Rentenverträgen.

Verbleibende Restlaufzeit der RenteHöhe des Ertragsanteils
1 Jahr0 Prozent
5 Jahre5 Prozent
10 Jahre12 Prozent
15 Jahre16 Prozent
20 Jahre21 Prozent
25 Jahre26 Prozent
30 Jahre30 Prozent
35 Jahre35 Prozent
40 Jahre39 Prozent
45 Jahre42 Prozent

Werden Berufsunfähigkeitsleistungen aus einer Rüruprente als Trägerversicherung bezogen, kommt es hingegen auf das Jahr des Rentenbeginns an. Entsprechend zur gesetzlichen Rente wird hier nach dem Kohortensystem versteuert:

Jahr des RentenbeginnsSteuerpflichtiger Rentenanteil
200652 Prozent
201060 Prozent
201570 Prozent
202080 Prozent
202585 Prozent
203090 Prozent
203595 Prozent
ab 2040100 Prozent

Dieser Artikel ist Teil einer Beitragsserie zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung - Special.

Autor: Stephan Witte | 27.10.2006 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de