Private Krankenzusatzversicherung - Krankenhausaufenthalt

Sollte ein Krankenhausaufenthalt erforderlich werden, so muss sich der Versicherte mit dem nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus, der Unterbringung im Mehrbettzimmer sowie der belegärztlichen Betreuung begnügen. Dabei wird für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr ein täglicher Selbstbehalt in Höhe von 10 € fällig.

Krankenhausaufenthalt:

Bei Fahrtkosten zu einer stationären Behandlung bzw. bei Rettungsfahrten ins Krankenhaus fällt ein Selbstbehalt in Höhe von 10% der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 € an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kosten für den Rücktransport ins Inland nicht übernommen werden.

Um eine allzu große Belastung der Versicherten zu verhindern, wurden Belastungsgrenzen festgesetzt. Diese betragen 2% des jährlichen Bruttoeinkommens bzw. 1% bei chronisch Kranken.

Dieser Artikel ist Teil einer Beitragsserie zum Thema:
Warum brauche ich eine private Krankenzusatzversicherung?

Autor: insurance1 agency | 07.11.2006 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung

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