Private Krankenzusatzversicherung - Krankengeld

Krankengeld

Bei einer über den gesetzlich geregelten Lohnfortzahlungszeitraum von 42 Tagen fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit erhält der Versicherte ein Krankengeld. Diese einkommensabhängige Lohnersatzleistung wird jedoch nur für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit gewährt.

Trotz Krankengeldzahlung fehlt jedem Arbeitnehmer ca. ¼ seines Nettogehaltes, da als Bezugsgröße für das Bruttokrankengeld der niedrigste Betrag aus 70%igem Bruttogehalt, 70%iger Beitragsbemessungsgrenze und 90%igem Nettogehalt herangezogen wird. Dieser Betrag wird dann noch um die hälftigen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung gekürzt.

Dieser Artikel ist Teil einer Beitragsserie zum Thema:
Warum brauche ich eine private Krankenzusatzversicherung?

Autor: insurance1 agency | 09.11.2006 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung

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