Berufsunfähigkeitsschutz im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge
Absicherung der Berufsunfähigkeit im Rahmen der baV
Vielfach empfohlen wird auch die Absicherung der Berufsunfähigkeit im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Auch von dieser Kombination ist dringend abzuraten. Zum einen ist es Sache des Arbeitgebers die zur Verfügung stehenden Versicherer auszuwählen. Nicht immer erfolgt diese Auswahl mit entsprechender Sachkenntnis. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind jedoch gerade die konkreten Bedingungen über alles entscheidend.
Ein anderes Problem stellt die eigentliche Vertragskonstruktion an sich dar. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge zählt schließlich der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer hingegen als versicherte Person. In der Konsequenz bedeutet dies, dass es Sache des Arbeitgebers wäre, eine etwaige Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit für seinen Arbeitnehmer beim Versicherer durchzusetzen. Wie gut das in der Praxis funktionieren mag, sei einmal dahingestellt. Hingegen ist ein Arbeitnehmer, der eine Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen einer Direktversicherung durch Entgeltumwandlung bestehen hat, aktiv zum Einklagen seiner Leistung legitimiert.
Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen – freiwillig oder unfreiwillig – so müsste er den Vertrag entweder beitragsfrei stellen, was bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kaum sinnvoll wäre oder aus dem Netto fortzahlen. Die finanzielle Belastung wäre dann also doppelt, da bisher nicht nur Gehalt floss, sondern auch der steuerliche Vorteil den tatsächlichen Aufwand gering hielt. Praktisch führt dies in vielen Fällen zu einer Kündigung des Vertrages bei Ausscheiden aus dem Unternehmen, während viele private Berufsunfähigkeitsverträge auch bei finanziellen Schwierigkeiten noch deutlich länger durchgehalten werden.
Auf den ersten Blick
Das auf den ersten Blick einzige echte Argument für eine Berufsunfähigkeitsvorsorge im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge liegt darin, dass einige ansonsten kaum oder gar nicht versicherbare Personen im Rahmen von Kollektivverträgen einen zumindest leidlichen oder sogar guten Versicherungsschutz finden können. Oft wird nämlich bei Kollektivverträgen nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung durchgeführt. Allerdings müsste ein solcher Vertrag dann von gut 95 der Belegschaft eines Unternehmens abgeschlossen werden, um eine vom Versicherer ungewollte Antiselektion auszuschließen. Dies wird in der Praxis eher selten vorkommen.
Es bleibt zu erwähnen, dass Berufsunfähigkeitsrenten im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge in voller Höhe steuerpflichtig sind. Wer beispielsweise mit 55 Jahren berufsunfähig würde und einen Vertrag bis zum 65. Lebensjahr geschlossen hat, muss seine Rentenleistungen statt zu 12 zu 100 % auf Basis seines persönlichen Steuersatzes versteuern. Aufgrund der geltenden Freibeträge ist dies für eher minimale Rentenansprüche meist unproblematisch. Wer allerdings eine hohe Berufsunfähigkeitsrente versichert hat, wird den steuerlichen Effekt umso deutlicher zu spüren bekommen.
Weitere Informationen und Varianten zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – welche Variante ist die beste? - Teil 20
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Dieser Artikel ist Teil einer Beitragsserie zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung - Special.
Autor: Stephan Witte | 06.12.2006 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

