Sturmschäden durch Orkantief "Kyrill"

Schäden in Milliardenhöhe

Das Orkantief "Kyrill" ( altgriechisch: „ Der Herr“ ) hat am Donnerstag und in der Nacht zum Freitag in Deutschland und Europa gewütet und zu zahlreichen Toten, Verletzten und diversen Sachschäden in Milliardenhöhe geführt.Der Orkan erreichte eine Spitzengeschwindigkeit von bis zu 200 Kilometern pro Stunde und war einer der schwersten Stürme in den vergangenen 20 Jahren.

Meldefristen bei den Versicherungen beachten

Vom Schaden betroffene Kunden müssen laut den Versicherungsbedingungen die entstandenen Schäden innerhalb 1 Woche bei Ihrer Versicherung melden !

Hier können Sie den Schaden - Online melden!

Welche Versicherung ist für den Schaden zuständig ?

Welche Versicherung den Schaden übernehmen muss, hängt vom jeweiligen Schaden ab.
Der Orkan „Kyrill“ hat die Windstärke 8 ( Windstärke 8 entspricht Windgeschwindigkeiten von mehr als 62 Kilometern pro Stunde ) deutlich erreicht und somit das Kriterium für das Risiko Sturm erfüllt.

Das bedeutet, sind Gebäudeschäden ( Haus, Nebengebäude, Garage, Zaun….etc.) infolge Sturmschäden aufgetreten, ist die Wohngebäudeversicherung für die Regulierung zuständig. Sind Autos infolge des Orkans beschädigt gezogen worden, ist die Kaskoversicherung zuständig und sollte der Orkan so stark gewütet haben, dass sogar das Mobiliar beschädigt wurde, so ist die Hausratversicherung zuständig.

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Autor: insurance1 agency | 19.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

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