Welchen Versicherungsschutz habe ich im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung?

Die Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur eine Basisversorgung, in der auch nicht jede Person erfasst wird und das sieht im Einzelnen wie folgt aus:

Für Berufstätige gibt es von der gesetzlichen Unfallversicherung nur bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf den dazugehörenden Wegstrecken finanzielle Hilfe. Kein Schutz besteht dagegen bei Freizeitunfällen. Zwei von drei Berufstätigen verunglücken aber in der Freizeit. Also gerade dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht helfen kann.

Für Hausfrauen besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Für Kinder besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nur bei Unfällen in Schulen und Tageseinrichtungen (und auf den direkten Wegen dorthin und zurück). Vier von fünf Kindern verunglücken aber in der Freizeit. Also gerade dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht helfen kann.

FAQ´s - weitere Informationen zur Unfallversicherung
Ratgeber zur Unfallversicherung

Autor: insurance1 agency | 30.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikovorsorge, Unfallversicherung

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