Was genau ist eigentlich ein Unfall?
Die Begriffsdefinition aus den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen
Mit einem Unfall ist jederzeit zu rechnen, zumindest ist doch jedem schon mal ein Malheur passiert. Ob unverschuldet oder nicht, der Alltag steckt voller Tücken. Und da lebt es sich entspannter, wenn man den Schutz einer Rechtsschutzversicherung im Rücken weiß. Zwar laufen die meisten Unfälle glimpflich ab, doch der gesundheitliche und/oder finanzielle Einschnitt im Falle eines Falles kann gravierend sein. Damit man die eigene Risikovorsorge optimal abstimmen kann, muss zunächst klar sein, wie die Versicherungsgeber einen Unfall überhaupt definieren.
Den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) folgend, liegt ein Unfall dann vor, "wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis/Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Quelle: GDV
Für die Praxis bedeutet dies also, dass das Unfallereignis innerhalb eines kurzen Zeitraums eingetreten sein muss. Etwaige Gesundheitsschädigungen durch Umwelteinflüsse oder durch sportliche Dauerbelastung stellen demnach per Definition keine Unfälle im Sinne der AUB dar. Zerrungen oder Muskelrisse werden hingegen als Unfall anerkannt, nicht so krankhafte Störungen als Folge von psychischen Reaktionen, wie Aufregung, Ärger, Schock). Schädigungen infolge grob fahrlässigen Handelns sind hingegen gedeckt, während Selbstmord oder -verstümmelung nicht in den Versicherungsschutz fallen, da die Schädigung unfreiwillig geschehen muss.
FAQ´s - weitere Informationen zur Unfallversicherung
Ratgeber zur Unfallversicherung
Autor: insurance1 agency | 31.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikovorsorge, Unfallversicherung

