Wann wird die Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung gewährt?

Die Absicherung der Invaliditätsleistung

Sie ist der Kern einer jeden privaten Unfallversicherung: Die Invaliditätsleistung – meist in Form einer Kapitalsumme. Wenn ein Unfall innerhalb von 12 Monaten zur Invalidität führt, besteht ein Anspruch auf diese Kapitalleistung aus der versicherten Invaliditätssumme. Allerdings muss dies ein Arzt spätestens nach weiteren drei Monaten feststellen.

Wenn zum Zeitpunkt des Unfalls der verletzte Versicherungsnehmer das 65. Lebensjahr bereits vollendet hatte, besteht die Auszahlung der Invaliditätsleistung jedoch meist in Form einer lebenslangen Rente. Alternativ und je nach Bedarf kann auch eine Unfallrente für den fall der Invalidität vereinbart werden. Ein Versicherungsvergleich durch insurance1.de klärt Sie umfassend auf und hilft Ihnen weiter.

FAQ´s - weitere Informationen zur Unfallversicherung
Ratgeber zur Unfallversicherung

Autor: insurance1 agency | 04.02.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikovorsorge, Unfallversicherung

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