Was ist bei der Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung zu beachten?
Danach richtet sich die Höhe der Versicherungsleistung
Bei der privaten Unfallversicherung richtet sich die Höhe der vereinbarten Leistung nach dem Invaliditätsgrad. Die sogenannte Gliedertaxe liefert hierfür die durch medizinische Erkenntnisse gewonnenen Werte. Sie ist integraler Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrages.
Maßgebend für die Einstufung des Grades der Invalidität nach der Gliedertaxe ist die unverbindliche Empfehlung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Jede Versicherungsgesellschaft führt daher eine eigene Liste mit entsprechenden Prozentwerten, die dem Verlust oder der vollständigen Funktionsunfähigkeit einzelner Sinnesorgane oder Körperteile entsprechen.
FAQ´s - weitere Informationen zur Unfallversicherung
Ratgeber zur Unfallversicherung
Autor: insurance1 agency | 05.02.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikovorsorge, Unfallversicherung

