Welches Risiko wird von der privaten Unfallversicherung abgesichert?
So kann die Unfallvorsorge gezielt erweitert werden
Beim Thema Risiko“ schließt die Unfallversicherung auch in ihrer privaten Version nur wenige Unfallrisiken definitiv aus. So ist prinzipiell jedes Wagnis versicherbar. Meist kann ein spezielles Risiko in der Unfallfallversicherung durch Erweiterungen in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Von den Leistungen einer Unfallversicherung sind etwa Unfälle, die aufgrund von Bewusstseinsstörungen, wie sie durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch hervorgerufen werden können, ausgeschlossen.
Selbiges gilt für einen Unfall, der Resultat einer vorsätzlich ausgeführten Straftat ist. Dies trifft ebenfalls zu, wenn der Versicherte nur versucht hat, die Straftat auszuführen. Maßgebend ist hier der Aspekt der vorsätzlichen Handlung. Der Unfallschutz von Luftfahrzeugführern oder -insassen kann über eine Luftunfallversicherung abgedeckt werden. Zudem können sich Rennfahrer oder Beifahrer in Rennwagen jeglicher Motorsportart gesondert gegen Unfälle versichern.
Autor: insurance1 agency | 11.02.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikovorsorge, Unfallversicherung

