Berufsunfähigkeitsversicherung - Einige Anbieter besitzen keine Beitragsanpassungsoption über den Bruttobeitrag hinaus
Der Super-GAU
Anbieter, die einen möglichen Verzicht vorsehen, besitzen keine Beitragsanpassungsoption über den Bruttobeitrag hinaus. Im Extremfall stünde der Versicherte daher plötzlich ganz ohne Versicherungsschutz da und wäre gegebenenfalls gar nicht mehr oder nur noch zu einer deutlichen Mehrprämie bei einem Drittanbieter versicherbar.
Allerdings muss ein Versicherer seine Leistung solange aufrechterhalten wie seine Solvabilität dadurch nicht gefährdet ist. Entsprechend bewerten Versicherer, bei denen das Bedingungswerk einen 172-Verzicht obligatorisch umfasst, diesen auch weitaus weniger dramatisch. Ihrer Ansicht nach sei gerade die Übernahme langfristiger Risiken die Existenzberechtigung für Versicherungen an sich. Das Geschäftsmodell funktioniere demnach nur bei entsprechend vorsichtiger Kalkulation. Ein nicht allein umsatzorientiertes Underwriting und eine sachgerechte Leistungsprüfung seien viel entscheidender, um das Fortbestehen eines Unternehmens zu sichern als etwaige Beitragsanpassungsklauseln, die nur unter eng definierten Bedingungen greifen würden. Insbesondere die geltenden Solvabilitätskriterien und laufende Überprüfungen würden einen Kollaps mit hoher Wahrscheinlichkeit zu verhindern wissen. Korrekturen seien außerdem durch unternehmensindividuelle Bestandsbeobachtungen möglich. Dazu zähle man etwa die Schließung von Alttarifen für das Neugeschäft oder eine Kürzung von Überschüssen. Eine vorsichtige Kalkulation sei eine gute Möglichkeit, um negativen Veränderungen im Rahmen eines Bestandes effektiv entgegenzuwirken.
Dieser Artikel ist Teil einer Beitragsserie zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung - Special.
Autor: Stephan Witte | 13.02.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

