Privat-,Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige

Privat-,Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz - § 26 ARB

Der Privat-,Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige ist die gebräuchlichste Rechtsschutz-Kombination für die motorisierte Familie und vereint in einem Rechtsschutz-Vertrag 2 Bereiche.

Die Privat-,Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz umfaßt:

Die Kraftfahrzeuge der volljährigen Kinder müssen gesondert versichert werden.

Autor: insurance1 agency | 17.02.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung

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