Privat-,Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
Privat-,Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz - § 26 ARB
Der Privat-,Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige ist die gebräuchlichste Rechtsschutz-Kombination für die motorisierte Familie und vereint in einem Rechtsschutz-Vertrag 2 Bereiche.
Die Privat-,Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz umfaßt:
Die Kraftfahrzeuge der volljährigen Kinder müssen gesondert versichert werden.
Autor: insurance1 agency | 17.02.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung


