Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
Privat- und Berufs-Rechtsschutz - § 25 ARB
Der Familien-Rechtsschutz gewährt Versicherungsschutz für Vater, Mutter, minderjährige Kinder und für volljährige, unverheiratete Kinder i.d.R. unter 25 Jahren, die noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung stehen. Zudem für VN und Ehegatte - solange beide keine selbständige Tätigkeit ausüben bzw. nebenberuflich selbständiger Tätigkeit nicht mehr als 3.000.-EUR Gesamtjahresumsatz erzielen.
Die Privat- und Berufs-Rechtsschutz umfaßt:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
- Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz" ( ..Zusatzbaustein - gegen Mehrprämie versicherbar )
Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit einer selbständigen, auch nur nebenberuflichen ausgeübten Tätigkeit.
Autor: insurance1 agency | 17.02.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung


