Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige

Privat- und Berufs-Rechtsschutz - § 25 ARB

Der Familien-Rechtsschutz gewährt Versicherungsschutz für Vater, Mutter, minderjährige Kinder und für volljährige, unverheiratete Kinder i.d.R. unter 25 Jahren, die noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung stehen. Zudem für VN und Ehegatte - solange beide keine selbständige Tätigkeit ausüben bzw. nebenberuflich selbständiger Tätigkeit nicht mehr als 3.000.-EUR Gesamtjahresumsatz erzielen.

Die Privat- und Berufs-Rechtsschutz umfaßt:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz" ( ..Zusatzbaustein - gegen Mehrprämie versicherbar )

Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit einer selbständigen, auch nur nebenberuflichen ausgeübten Tätigkeit.

Autor: insurance1 agency | 17.02.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung

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