Rechtsschutzversicherung - Vertragsarten
Die einzelnen Vetragsarten der Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung umfaßt eine Vielzahl von Leistungsarten. Der Kunde kann nur die jeweils angebotenen Vertragsarten wählen, diese werden in den § 21-29 ARB beschrieben.Die Vertragsarten in der Rechtsschutzversicherung orientieren sich den Bedürfnissen des Kunden,
ob z.B. Mieter, Vermieter, Eigentümer oder Halter eines KfZ, Fahrer fremder Fahrzeuge,
Haushaltsvorstand, Gewerbetriebender, Landwirt.......etc..
Die folg. Rechtsschutz-Kombinationen haben sich in den letzten Jahren bewährt und bieten Rechtsschutz im beruflichen und privaten Leben.
Ausgewählte Rechtsschutz-Kombinationen
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Privat- und Berufs-Rechtsschutz
- Privat-,Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
- Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
- Firmen-Rechtsschutz
Weiterhin bieten viele Rechtsschutzversicherungen verschiedene und interessante Kombinationen aus Firmen-, Verkehrs- sowie Familien-Rechtsschutz an. Zudem können Kunden den Versicheurngsschutz mit verschiedenen Klauseln erweitern. Ein Vergleich der Rechtschutz-Versicherer auf insurance1.de ist daher sinnvoll !
Autor: insurance1 agency | 17.02.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung


