Rechtsschutzversicherung - Vertragsarten

Die einzelnen Vetragsarten der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung umfaßt eine Vielzahl von Leistungsarten. Der Kunde kann nur die jeweils angebotenen Vertragsarten wählen, diese werden in den § 21-29 ARB beschrieben.Die Vertragsarten in der Rechtsschutzversicherung orientieren sich den Bedürfnissen des Kunden,
ob z.B. Mieter, Vermieter, Eigentümer oder Halter eines KfZ, Fahrer fremder Fahrzeuge,
Haushaltsvorstand, Gewerbetriebender, Landwirt.......etc..

Die folg. Rechtsschutz-Kombinationen haben sich in den letzten Jahren bewährt und bieten Rechtsschutz im beruflichen und privaten Leben.

Ausgewählte Rechtsschutz-Kombinationen

Weiterhin bieten viele Rechtsschutzversicherungen verschiedene und interessante Kombinationen aus Firmen-, Verkehrs- sowie Familien-Rechtsschutz an. Zudem können Kunden den Versicheurngsschutz mit verschiedenen Klauseln erweitern. Ein Vergleich der Rechtschutz-Versicherer auf insurance1.de ist daher sinnvoll !

Autor: insurance1 agency | 17.02.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung

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