Verkehrs-Rechtsschutz
Verkehrs-Rechtsschutz - § 21 ARB
Der Verkehrs-Rechtsschutz gewährt Versicherungsschutz für Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse von Kraftfahrzeugen und für Personen, die berechtigt sind, in den betreffenden Fahrzeugen zu fahren.
Die Verkehrs-Rechtsschutz umfaßt:
-Schadenersatz-Rechtsschutz
-Straf-Rechtsschutz
-Führerschein-Rechtsschutz
-Vertrags-Rechtsschutz für das Fahrzeug
-Steuer-Rechtsschutz
Weiterhin genießt der Versicherungsnehmer Rechtsschutz beim Lenken fremder Fahrzeuge.
Zudem ist der Versicherungsnehmer auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln versichert.
Autor: insurance1 agency | 17.02.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung


