Allgemeine Informationen für eine private Rechtsschutzversicherung

Private Rechtsschutzversicherung: Über allgemeine Leistungen informieren

Die private Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten eines Prozesses. Grundlage hierfür ist die individuell abgeschlossene Police. Auch bei einer Rechtsschutzversicherung kann der Versicherungsnehmer wählen, welche Leistungen für die individuelle Lebenslage ein- oder auszuschließen sind. Unerheblich hierfür ist, ob er selbst einen Rechtsstreit einleitet oder aufgrund einer Klageschrift vor Gericht geladen wird.

Die private Rechtsschutzversicherung kann Vorschüsse und Kosten eines Anwalts übernehmen, die Gerichtskosten tragen oder finanzielle Hilfe zur Einholung von Gutachten stellen. Auch wenn der Versicherungsnehmer vor ein ausländisches Gericht geladen wird, kann sie helfen, die Reisekosten zu tragen. Ferner im Ausland Strafkautionen entstehen, kann sie deren Deckung durch Darlehen unterstützen. Führt jedoch ein Urteilsspruch zur Bußgeld- oder Schadensersatzforderung kann auch eine Rechtsschutzversicherung nicht ins Gebet genommen werden – sie dient der Wahrung persönlich-rechtlicher Interessen und nicht als Freischein für mutwillige Streitprovokationen.

Rechtsschutz Lexikon - Fachbegriffe und Begriffserklärungen zur Rechtsschutzversicherung
FAQ´s - weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Autor: insurance1 agency | 20.02.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung

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