Stimmt es, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht helfen kann, wenn man schuldig ist?
Die Rechtsschutzversicherung bewährt vor zusätzlichen Kosten
Nein, das stimmt nicht. Lediglich im Bereich des Straf-Rechtsschutzes besteht kein Versicherungsschutz, wenn vorsätzliches Handeln Ihrerseits rechtskräftig festgestellt wird. Im Fall eines Zivil- oder Arbeitsgerichtsprozess hingegen hilft Ihnen die Versicherung gerade dann, wenn Sie durch eigenes Verschulden verlieren und sämtliche Kosten des Verfahrens tragen müssen – auch die des Gegners. Das heißt: Eine Rechtsschutzversicherung kann natürlich nicht dafür garantieren, dass Sie vor Gericht gewinnen, aber selbst im Falle eines negativen Gerichtsurteils müssen Sie dann nicht noch die zusätzlichen Gerichts- und Anwaltskosten tragen – diese übernimmt Ihr Versicherer.
Rechtsschutz Lexikon - Fachbegriffe und Begriffserklärungen zur Rechtsschutzversicherung
FAQ´s - weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Autor: insurance1 agency | 28.02.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung


