Wann greift der Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung und wann nicht?
Die Rechtsschutzversicherung trägt mehr Kosten, als Sie denken.
Es gibt einige wenige Rechtsgebiete, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Hierbei handelt es sich jedoch meist um Risiken, die wegen ihrer hohen Vorhersehbarkeit nicht versichert werden können. In der Mehrzahl aller Fälle steht Ihnen aber Ihr Versicherer bei, sei es bei den Gerichtskosten oder den Anwaltshonoraren. Dabei trägt er oft mehr Kosten, als Ihnen bewusst ist.
So kommen nur die Wenigsten auf die Idee, dass ihre Versicherungsgesellschaft auch noch die Kosten für ein gewonnenes Verfahren tragen muss, oder dass Erstattungsansprüche, die beim Gegner nicht durchzusetzen waren, auch noch übernommen werden. Grundsätzlich dürfen jedoch keine Bußgelder oder Geldstrafen aus der Rechtschutzversicherung beglichen werden. Auch greift sie nicht bei Kosten, die aus der der alleinigen Wahrnehmung rechtlicher Interessen resultieren. Mit Ausnahme von Ordnungswidrigkeiten gilt dies auch für Rechtsstreitigkeiten, die vorsätzlich und rechtswidrig verursacht wurden.
Rechtsschutz Lexikon - Fachbegriffe und Begriffserklärungen zur Rechtsschutzversicherung
FAQ´s - weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Autor: insurance1 agency | 02.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung


