Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?
So schützt eine Rechtsschutzversicherung vor finanziellen Einbußen
Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme (in der Regel 250.000 EUR) werden folgende Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen: ( Hinweis: insurance1.de empfiehlt Rechtssschutz-Versicherer mit unbegrenzter Deckungssumme ! )
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren
- die Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt, falls ein ausländisches Gericht zuständig ist,
oder bspw. bei großer Entfernung zwischen Gerichtsstand und Wohnort - die Gerichtskosten
- die Zeugengelder und Sachverständigenhonorare
- die Kosten des Gegners, sofern der Versicherte diese übernehmen muss.
Kosten, die ohne gesetzliche Verpflichtung übernommen wurden, werden jedoch nicht erstattet. Dazu zählen u. a. Anwaltshonorare, die oberhalb der gesetzlichen Gebührensätzen liegen, oder Kosten der Gegenseite, die Sie freiwillig getragen haben. Sofern Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, um den Beitrag möglichst klein zu halten, müssen Sie diese je nach Versicherungsfall und vereinbarter Selbstbeteiligung z.B. 150 Euro natürlich auch selbst zahlen.
Rechtsschutz Lexikon - Fachbegriffe und Begriffserklärungen zur Rechtsschutzversicherung
FAQ´s - weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Autor: insurance1 agency | 03.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung


