Wann beginnt der Versicherungsschutz bei einer Rechtsschutzversicherung?
Unbedingt die Wartezeiten beachten – so ist man optimal geschützt
Wie auch bei anderen Versicherungen gilt für den Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschutzes eine Wartezeit. So auch bei der Rechtsschutzversicherung. Durch diese Wartezeit – hier in der Regel 3 Monate - soll vermieden werden, dass ein Versicherungsvertrag noch kurz vor einer sich bereits konkret abzeichnenden rechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossen wird. So besteht für die folgenden Leistungsarten eine solche Wartezeit:
- Arbeitsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen.
Es besteht jedoch i. d. R. keine Wartezeit für folgende Rechtsgebiete:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Interessenwahrnehmung bei Kauf- und Leasingverträgen über ein neues Fahrzeug
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Rechtsschutz Lexikon - Fachbegriffe und Begriffserklärungen zur Rechtsschutzversicherung
FAQ´s - weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Autor: insurance1 agency | 05.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung


