Wie muß ich mich bei der Rechtsschutzversicherung im Schadensfall verhalten

Unterstützung im Schadensfall anfordern

Wenn zur Klärung eines Streites juristischer Beistand benötigt wird, sollte man zunächst einfach an seine Rechtsschutzversicherung wenden. Dort erhält man alle Auskünfte über den eigenen Versicherungsschutz. Hat man noch keinen Anwalt des Vertrauens gefunden, wird man von der Rechtsschutzversicherung bei der Vermittlung eines fachlich versierten Anwalts unterstützt. Ist man dann vor Ort beim Anwalt sollte man unbedingt die Versicherungspolice bzw. Versicherungskarte dabei haben. Dort schildert man dann zunächst sein Anliegen. In der Regel wird der Anwalt daraufhin Kontakt zum Rechtsschutzversicherer aufnehmen, um sich dort eine Kostendeckungszusage zu holen. Der Versicherer prüft dann, ob man über den notwendigen Versicherungsschutz verfügt und ob der Rechtsstreit hinreichende Erfolgsaussichten hat.

Sagt der Versicherer Kostendeckung zu, übernimmt er die Kosten im Rahmen der Zusage meist direkt und man muss kein Geld vorlegen. Natürlich ist man dann verpflichtet, den Versicherer während des gesamten Rechtsstreits auf dem Laufenden zu halten. Meist wird dies auch der Anwalt übernehmen. Lehnt der Versicherer die Kostendeckung ab, kann man die Ablehnung selbstverständlich gerichtlich überprüfen lassen, wenn man sie für ungerechtfertigt hält. Eine Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussichten kann jedoch zuvor auch in einem besonderen Verfahren noch einmal außergerichtlich überprüft werden.

Rechtsschutz Lexikon - Fachbegriffe und Begriffserklärungen zur Rechtsschutzversicherung
FAQ´s - weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Autor: insurance1 agency | 06.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de