Was muss man beim Anbieterwechsel in der Rechtsschutzversicherung beachten?

insurance1.de rät: Wartezeiten berücksichtigen!

Selbstverständlich kann man zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. zum Ende des Versicherungsjahres einen bestehenden Versicherungsvertrag problemlos kündigen. Man sollte allerdings sicher gehen, dass keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer besteht. Ist dies nicht der Fall, wird nämlich die dreimonatige Wartezeit auf den neuen Vertrag angerechnet, so dass der Versicherungsschutz im Falle eines Schadens sofort eintritt. Hat eine Unterbrechung stattgefunden, muss man wieder eine Wartezeit von drei Monaten einhalten, während der man beim Schadensfall keinen Rechtsschutz hat.

Rechtsschutz Lexikon - Fachbegriffe und Begriffserklärungen zur Rechtsschutzversicherung
FAQ´s - weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Autor: insurance1 agency | 07.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung

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