Bis wann sind Kinder bei der Rechtschutzversicherung mitversichert?

Umfassender Versicherungsschutz auch für Kinder

Sofern man einen Familientarif abgeschlossen hat, sind Kinder in der privaten Rechtsschutzversicherung automatisch mitversichert. Genauer gesagt besteht ein Versicherungsschutz für minderjährige Kinder sowie für unverheiratete, volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, ( je nach Rechtsschutz-Versicherer ) sofern sie noch nicht dauerhaft erwerbstätig sind. Wenn ein volljähriges Kind jedoch ein eigenes Kfz sein Eigen nennt, muss eine separate Verkehrs-Rechtschutzversicherung zusätzlich abgeschlossen werden. Sie sind jedoch im Familien-Rechtschutz der Eltern mitversichert.

Dazu zählen neben den leiblichen Nachkommen des Versicherten auch die für ehelich erklärten Kinder, also auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, die fortdauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, sowie Kinder des Lebenspartners des Versicherten, sofern dieser unverheiratet ist und laut Melderegister eine häusliche Gemeinschaft besteht. Die Kinder des Ehegatten gehören ebenfalls mit zu den Personen, die über eine Police mit versichert sind. Trifft keine dieser Voraussetzungen zu, wird eine eigene Rechtsschutzversicherung nötig.

Rechtsschutz Lexikon - Fachbegriffe und Begriffserklärungen zur Rechtsschutzversicherung
FAQ´s - weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Autor: insurance1 agency | 08.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung

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