Welche Leistungsausschlüsse gibt es bei der Unfallversicherung?
Die Leistungsausschlüsse der privaten Unfallversicherung im Überblick
Obwohl der Wirkungs- und Leistungsbereich einer privaten Unfallversicherung weit gefasst ist, gibt es einige wenige Ausschlüsse, die man als Versicherungsnehmer kennen sollte. Es folgt ein kurzer Überblick zu wesentlichen Unfallursachen, die von den Leistungen der privaten Unfallversicherung ausgeschlossen sein können:
- Bewusstseins- oder Geistesstörung (etwa durch Epilepsie, Alkohol oder der Einnahme von
Drogen) - während der Ausübung oder dem Versuch einer Straftat
- beim Führen von oder der beruflichen Reisebegleitung in Luftfahrzeugen (hier ist eine
zusätzliche Versicherung über die Luftunfallversicherung möglich) - Unfälle, die durch Kernenergie hervorgerufen werden
- Einschränkungen der Unfallversicherung bei Kriegs- sowie Bürgerkriegsereignissen
- Bei der Teilnahme an Rennveranstaltung, die das Erlangen einer Höchstgeschwindigkeit
anstreben (eine Erweiterung des Unfallschutzes ist möglich)
Über kundenfreundliche Angebote und Sondervereinbarungen kann eine Leistung der privaten Unfallversicherung in den vorstehenden Bereichen bei einigen ausgewählten Unfallversicherungen eingeschossen werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie u. a. über unseren Versicherungsvergleich.
FAQ´s - weitere Informationen zur Unfallversicherung
Ratgeber zur Unfallversicherung
Autor: insurance1 agency | 11.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikovorsorge, Unfallversicherung

