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Warum die private Rechtsschutzversicherung kein Luxus sein muss

Die private Rechtsschutzversicherung ist zwar nicht so weit verbreitet, dennoch sollte sie in der persönlichen Vorsorge nicht fehlen. Denn die meisten Rechtsstreitigkeiten resultieren aus ganz gewöhnlichen Alltagssituationen und können jedem widerfahren: Ein Mietstreit, ausgebliebene Lohnfortzahlungen, ein plötzlicher Autounfall und die nervenaufreibende Frage nach der Schuld. Oft entscheidet der finanzielle Rückhalt einer der streitenden Parteien über den Ausgang eines Rechtsspruchs vor Gericht. Dem muss nicht so sein.

Die private Rechtsschutzversicherung gewährt Chancengleichheit vor dem Richter. Denn mit ihr können Anwalts-, Gerichts- und Sachkosten eines Rechtsstreits getragen werden. Damit hat auch der Normalverdiener die Chance, seine rechtlichen Interessen durchzusetzen. Luxus muss das nicht unbedingt sein. Denn als Versicherungsnehmer kann er entscheiden, welche Rechtsschutzbereiche seine private Rechtsschutzversicherung decken soll und welche nicht. Zudem kann er eine Selbstbeteiligungssumme festlegen – das senkt die Kosten.

Autor: insurance1 agency | 13.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung, Risikovorsorge

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