Zahnzusatzversicherung

Private Zahnzusatzversicherung ( Zahnergänzungsversicherung )

Die Zahnergänzungsversicherung ermöglicht es gesetzlich Versicherten, die Eigenbeteiligung bei Zahnersatz zu minimieren oder gänzlich zu vermeiden.Wie in vielen Bereichen, hat die GKV auch im Zahnersatzbereich die Leistungen immer weiter reduziert.Zwar wird die "normale" Zahnbehandlung" weiterhin übernommen.

Handelt es sich jedoch um Zahnersatz, erstattet die GKV ihren Versicherten je nach persönlicher Vorsorge (Bonusheft) nur 50% bis 65% der Kosten, die bei einer GKV-Regelversorgung (einfacher Zahnersatz) anfallen. Somit hat der gesetzlich Versicherte immer eine Eigenbeteiligung von mind. 35%. Eine private Zahnergänzungsversicherung hilft, diese Leistungslücke zu schließen - Egal, ob Sie einfach oder hochwertigen Zahnersatz wünschen. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Zahnzusatzversicherung - Fragen und Antworten ( FAQ )

Produkthighlights am Beispiel einer ausgewählten Zahnzusatzversicherung:

  • Keine Leistungsstaffel (voller Versicherungsschutz ab dem 1. Jahr)
  • 100% Zahnersatz möglich
  • Privatärztliche Rechnung für Zahnersatz wird zu 75% übernommen (Inlays, 4 Implantate je
    Kiefer, Keramik, Vollkronen,…)

Warum benötige ich eine Zahnzusatzversicherung?

  • Seit Jan. 2005 zahlt die GKV für Zahnersatz nur noch einen „befundbezogenen Festzuschuß“
    d.h. Sie haben bei Zahnersatz immer eine Selbstbeteiligung!
  • Bei einer einfachen Versorgung haben Sie mind. 35% Selbstbeteiligung
  • Bei höherwertigem Zahnersatz (Implantate, Inlays, Keramik,…) ist Ihre Zuzahlung wesentlich
    höher.

Lösung: Zahnzusatzversicherung

  • Diese hilft Ihnen, Ihren Eigenanteil bei einfachem Zahnersatz auf 0% zu
    senken.
  • Sie können sich wie ein Privatpatient behandeln lassen. Die 2-Klassen-Medizin hat endlich ein
    Ende!

Zahnzusatzversicherung - Welche Absicherung wünschen Sie?

Basis-Absicherung:

  • Entscheiden Sie sich für eine Regelversorgung (einfacher Zahnersatz),
    dann haben Sie 0% Eigenanteil!

Top-Absicherung:

  • Entscheiden Sie sich für eine reine Regelversorgung (einfacher Zahnersatz),
    dann haben Sie 0% Eigenanteil!
  • Bei Zahnersatz auf privatärztlichem Niveau wird der Festzuschuß der GKV auf 75% der
    anfallenden Kosten für Zahnersatz aufgestockt!

Zahnzusatzversicherung - Bis zu welchen Gebührensätzen wird abgerechnet?

  • Entscheiden Sie sich für die Top-Absicherung, werden die Kosten nach den jeweils amtlich
    gültigen Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte (3,5-facher Satz) erstattet.

Was ist eigentlich Zahnersatz?

Hierzu zählen u.a.

  • Gebühren für Heil- & Kostenpläne,
  • Brücken, Kronen,
  • Implantate, Stiftzähne,
  • Material- und Laborkosten.

Gibt es weitere Besonderheiten? - Ja, keine Leistungsstaffel!

  • Keine Leistungsstaffel - d.h. die Leistungen des Versicherers werden in den ersten Jahren
    nicht begrenzt (bei einem Vergleich mit anderen Tarifen unbedingt beachten)!!!
  • Keine Risikozuschläge - d.h., alle unten genannten Beiträge sind die tatsächlichen Beiträge!!!
  • Backenzahnbereich – auch hier greift Ihre Zahn-Zusatzversicherung. Bei der Top-Absicherung
    werden Verblendungen auch im Backenzahnbereich erstattet (viele Versicherer leisten zur bis
    zum 5. Zahn)
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Sollen Sie tatsächlich einmal Zahnersatz in
    größerem Umfang in Anspruch nehmen müssen, so hat der Versicherer nicht das Recht,
    Ihnen die Versicherung zu kündigen!!!
  • Rückgabegarantie
    Nachdem Sie die Police erhalten haben, können Sie dieser 14 Tage lang widersprechen. Sie
    gehen also kein Risiko ein!!!

Kann ich eine Zahn-Zusatzversicherung abschließen?

Ja, wenn Sie:

  • Anspruch auf Leistungen der GKV haben und
  • nicht älter sind 110 Jahre sind, dann freuen wir uns, wenn Sie weiter lesen.

Mir fehlen Zähne oder ich habe schon Zahnersatz – was nun?

Grundsätzlich verzichtet der Versicherer auf eine Leistungsstaffel!!! Um die Beiträge jedoch langfristig für alle Kunden konstant zu halten, wird bei fehlenden Zähnen und vorhandenem Zahnersatz (älter als 10 Jahre) eine Begrenzung der Leistungen in den ersten Jahren vorgenommen.

Gibt es Wartezeiten in der Zahnzusatzversicherung?

Um das Risiko zu mindern, dass die Versichertengemeinschaft für bereits anstehende Behandlungen einstehen muss, hat der Kunde die üblichen Wartezeiten von 8 Monaten.
Haben Sie allerdings einen Unfall und benötigen daher Zahnersatz, entfallen selbstverständlich die Wartezeiten!!!

Wie lange bin ich an die Zahnzusatzversicherung gebunden?

Ihre Zahn-Zusatzversicherung läuft mind. ein Jahr und verlängert sich stillschweigend.
Mit einer Frist von 3 Monate kann die Zahn-Zusatzversicherung natürlich gekündigt werden.

Zahnzusatzversicherung- Über welche Tarife sprechen wir die ganze Zeit?

Wünschen Sie Zahnersatz auf GKV-Niveau (0% Eigenanteil), dann empfehlen wir Ihnen den Tarif CEZ. Wünschen Sie Zahnersatz auf privatärztlichem Niveau, dann empfehlen wir Ihnen den Tarif CEZK.

......und wie heißt die Zahnzusatzversicherung?

Die Continentale Krankenversicherung a.G. feierte im Jahr 2001 ihr 75 jähriges Bestehen und blickt somit auf eine lange Tradition zurück. 1926 von Heilpraktikern gegründet, gehört sie heute mit 1,2 Mio. Kunden zu den größten privaten Krankenversicherern. Im Bereich der Zusatzversicherungen ist sie sogar die Größte am dt.deutschen Markt. Das gibt Sicherheit!

Autor: insurance1 agency | 13.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung

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