Was bedeutet Haftpflicht?
So ist die Pflicht zur Haftung geregelt
Wer einen Schaden verursacht, muss für angemessene Entschädigung sorgen. Gleichgültig, ob es ein Missgeschick oder Leichtsinn gewesen ist. Dem Geschädigten muss Ersatz geleistet werden. Die Voraussetzung für die Haftpflicht ist i. d. R. ein Verschulden. So ist die Verpflichtung zur Haftung vom Gesetzgeber geregelt worden.
Die Grundlage für diese Regelung ist § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Jedoch sind nicht alle privaten Haftungsfälle so harmlos wie der Rotweinfleck auf dem Teppich der Freundin oder das zerschossene Fenster beim Fußballspielen. Der Schaden kann auch Dimensionen annehmen, die das wirtschaftliche Überlegen des Verursachers gefährden. Die Privathaftpflichtversicherung kann helfen.
FAQ´s - weitere Informationen zur Privathaftpflichtversicherung
Autor: insurance1 agency | 15.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Privathaftpflichtversicherung

