Was gilt als unberechtigter Anspruch in der Privathaftpflichtversicherung?
Die Schuldfrage ist entscheidend
Das Vorurteil ist schnell ausgesprochen: Versicherungen zahlen sowieso nicht.“ So kommt es zwar vor, dass bspw. der Haftpflichtversicherer unberechtigte Ansprüche zurückweist, das hat aber nichts mit dem Unwillen der Versicherungsgesellschaft zu tun. Vielmehr ist es häufig der Fall, dass der vermeintliche Schadensverursacher schlichtweg nicht zahlen muss, weil für ihn keine rechtliche Verpflichtung besteht. So zum Beispiel dann, wenn er den Schaden nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
Nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen hat der Haftpflichtversicherer dann die Ansprüche abzuwehren. Entgegen der weit verbreiteten Meinung zahlt der Haftpflichtversicherer aber selbst dann, wenn grobe Fahrlässigkeit dem Schaden zugrunde liegt. Derartige Vorurteile sind also mehr als unberechtigt.
FAQ´s - weitere Informationen zur Privathaftpflichtversicherung
Autor: insurance1 agency | 21.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Privathaftpflichtversicherung

