Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr

Berufsunfähigkeitsschutz mit Beitragsrückgewähr: Wie funktioniert das ?

Seit einigen Jahren bieten einige Versicherer eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr an. Bei Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie wählen zwischen der Tarifvariante Beitragsverrechnung oder Beitragsrückgewähr. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr erhält der Kunde bei guter Entwicklung bzw. Wertsteigerung der Investmentfonds die bereits gezahlten Beiträge am Ende der Laufzeit zurück ( Hinweis: Jedoch nicht garantiert! ), da die entstandenen Überschüsse während der Laufzeit in Investmentfonds investiert werden und wenn die versicherte Person die BU-Versicherung nicht in Anspruch genommen hat!

Bei einer entsprechend langen Laufzeit und hoher Wertsteigerung der Fonds werden die entstandenen Überschüsse während der Laufzeit in Investmentfonds investiert, wobei die Ablaufleistung sogar höher ausfallen kann, als die Summe der eingezahlten Beiträge. Daher bekommt die versicherte Person den Berufsunfähigkeitsschutz quasi zum Nulltarif. Besonders junge Leute können auf Grund der langen Lautzeit bei dieser Tarifvariante profitieren und natürlich diejenigen, die ihre eingezahlten Beiträge am Ende der Laufzeit zurückerhalten möchten. insurance1.de empfiehlt jedoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsverrechnung.

Autor: insurance1 agency | 22.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

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