Welche Personen sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung umfassend geschützt

In erster Linie ist natürlich der Versicherungsnehmer geschützt. Er hat als Vertragspartner alle Rechte und Pflichten. Aber auch der Ehepartner und die Kinder des Versicherungsnehmers sind durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt. In der Regel kann der Versicherungsschutz auch ohne Eheschluss auf den Lebenspartner ausgeweitet werden. Hierfür muss lediglich der Name des Partners in die Police aufgenommen werden.

Der Schutz der Haftpflichtversicherung gilt sogar für die Haushaltshilfe oder den Babysitter des Versicherungsnehmers. Kommt z. B. ein Hausnachbar durch die Achtlosigkeit des Babysitters während seiner Tätigkeit für den Versicherungsnehmer zu Schaden, greift i. d. R. die Privathaftpflichtversicherung desselben. Auch für den Todesfall des Versicherungsnehmers bleibt der Schutz für die Angehörigen bestehen, und zwar bis zur nächsten fälligen Prämienzahlung. Wenn der überlebende Ehepartner daraufhin die nächste Prämie begleicht, wird er automatisch der Vertragspartner.

FAQ´s - weitere Informationen zur Privathaftpflichtversicherung

Autor: insurance1 agency | 27.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Privathaftpflichtversicherung

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