Was ist in der Privathaftpflichtversicherung nicht versichert?
Was Sie beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wissen sollten
Haftpflichtversicherte können Leistungen ihrer Police freilich nicht in Anspruch nehmen, wenn sie Schäden selbst erlitten haben oder sich solche selbst einander zugefügt haben. Verursacht bspw. der Babysitter einen Schaden im Haus der Familie oder kommt etwa ein Mitglied der Familie zu Schaden, leistet die Versicherung keine Entschädigung. Vielmehr benötigt hierfür der Babysitter eine eigene Versicherung. Zudem sind folgende Schäden vom Schutz der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen:
- Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
- Ansprüche, die aus Vertragsverpflichtungen entstehen
- Bußgelder und Geldstrafen
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Autos oder eines anderen Fahrzeuges verursacht
wurden, denn hierfür gibt es eigene Haftpflichtversicherungen, die jeder Fahrzeughalter
abschließen muss, bspw. die Kfz-Haftpflichtversicherung
FAQ´s - weitere Informationen zur Privathaftpflichtversicherung
Autor: insurance1 agency | 31.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Privathaftpflichtversicherung

