Invaliditätsleistung - Unfallversicherung
Invaliditätsleistung
Wird nach einem Unfall eine Invalidität festgestellt, ist es wichtig, ausreichenden Versicherungsschutz in Form eines einmaligen Kapitals oder einer monatlichen Rente zu erhalten. Zur Absicherung des Risikos stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung:
1.Mehrleistung (Progression):
Die Kapitalzahlung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Bei Vollinvalidität kann diese je nach dem vereinbarten Progressionsmodell von 2,25-fachen bis zum 5-fachen der vereinbarten Invaliditätssumme ansteigen (225 - 500 -Progressionsstaffel).
2.Mehrleistung und Rente:
Ab dem Invaliditätsgrad von 50% und mehr werden- unabhängig von der Höhe des tatsächlichen Invaliditäts-Grades - 100% der Versicherungssumme fällig. Außerdem wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% -unabhängig vom Lebensalter des Versicherten - lebenslänglich eine monatliche Unfallrente der zum Zeitpunkt des Unfalles vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt.
In beiden Fällen wird die Kapitalleistung ab dem geringstmöglichen Invaliditätsgrad erbracht.
Zudem können Sie mit der Invaliditätsleistung können Sie einiges ausgleichen, z.B.:
- Einkommensbußen auffangen,
- eine Umschulung oder einen Berufswechsel finanzieren,
- Haus oder Wohnung behindertengerecht umbauen,
- sonstige finanzielle Belastungen decken.
Autor: insurance1 agency | 02.04.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikovorsorge, Unfallversicherung

