Übergangsleistung - Unfallversicherung
Übergangsleistung
Da nach einem Unfall der Genesungsprozess sehr unterschiedlich verlaufen kann, muss der Patient häufig eine gewisse Zeitspanne überbrücken, bis der Arzt den Invaliditätsgrad feststellen kann. Doch schon während dieser Zeit können sich finanzielle Einbußen als genau so schmerzhaft erweisen, wie die erlittene Verletzung.
Für diesen Fall hält die private Unfallversicherung eine so genannte Übergangsleistung bereit. Diese wird gewährt, wenn die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers für länger als 6 Monate seit dem Unglück zu wenigstens 50% beeinträchtigt ist. Das gilt auch für den Fall, dass seine Verletzungen im Nachhinein völlig heilen. Mit dieser Leistung kann bspw. die Reha bezahlt werden.
Autor: insurance1 agency | 04.04.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikovorsorge, Unfallversicherung

