Tagegeld - Unfallversicherung
Tagegeld
Ein Verdienstausfall als Folge eines Unfalls trifft vor allem diejenigen, die nicht gesetzlich unfallversichert sind. Das gilt vor allem für Selbstständige und Freiberufler. Neben der Möglichkeit, eine Übergangsleistung in die eigene Police mit einzuschließen, bietet sich für diese Personengruppe aber auch ein Tagegeld an.
Im Falle einer Beeinträchtigung und damit verbundener Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer das Tagegeld für die Zeit, in der sich der Verunfallte in ärztlicher Behandlung befindet, und zwar bis zu 12 Monaten nach dem Tag des Unfalls. Wen solch schweres Schicksal einmal trifft, brauch sich mit einem vertraglich festgelegten Tagegeld also keine Sorgen um die eigene Existenz machen, und kann sich zunächst voll und gang auf die Gesundung konzentrieren.
Autor: insurance1 agency | 05.04.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikovorsorge, Unfallversicherung

