Todesfallleistung - Unfallversicherung

Todesfallleistung

Bei der privaten Unfallversicherung gibt es eine ganze Reihe von Leistungen, die bedarfsgerecht und individuell ausgemacht werden können. Neben dem Kernstück der privaten Unfallversicherung - der Invaliditätsleistung in Form einer Kapitalsumme - ist es auch möglich, anderweitige Leistungsarten einzuplanen, so etwa eine Übergangsleistung, ein Tagegeld, ein Krankenhaustagegeld oder eine Unfallrente. Denn nicht jeder Unfall führt gleich zu Invalidität. Dennoch sollten Sie auch den schlimmsten aller Fälle in Betracht ziehen, nämlich dass ein Unfall tödlich ausgeht. In diesem Fall hilft die private Unfallversicherung den Hinterbliebenen wenigstens noch, die aus dem Todesfall resultierenden finanziellen Benachteiligungen auszugleichen.

Zwar kann auch sie dem Verunfallten so nicht mehr helfen, doch kann diesem nach seinem Tod nicht nachgesagt werden, er hätte nicht bestmöglich für das Auskommen seiner Familie vorgesorgt. Auch entspricht die Höhe der Todesfallleistung meist nicht der Summe der vereinbarten Invaliditätsleistung, aber für den Schutz seiner Nächsten sollten auch keine Abstriche gemacht werden. Die Todesfallleistung wird gezahlt, sofern der Unfall innerhalb von 12 Monaten zum Tod führt.

Autor: insurance1 agency | 07.04.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikovorsorge, Unfallversicherung

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