Unfallrente - Unfallversicherung
Unfallrente
Wenn auch ein langer Aufenthalt im Krankenhaus leider nicht zur vollständigen Wiederherstellung des körperlichen oder geistigen Leistungsvermögens führt, so bedeutet dies oft auch eine schmerzhafte Umstellung von Alltagsgewohnheiten, ja sogar ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben.
Aufgrund schwerer unfallbedingter Beeinträchtigungen muss nun für manches, was das Unfallopfer einst wie selbstverständlich allein erledigen konnte, Unterstützung in Anspruch genommen werden. Somit steigen auch die Lebensführungskosten. Eine monatliche Unfallrente kann neben oder anstelle der einmaligen Kapitalleistung mit dem Versicherungsgeber vereinbart werden, um nach einem etwaigen Unfall all diese Kosten stemmen zu können. Normalerweise wird diese Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad von 50% oder darüber gezahlt.
Autor: insurance1 agency | 07.04.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikovorsorge, Unfallversicherung

