Genesungsgeld - Unfallversicherung

Genesungsgeld in der Unfallversicherung

Erleiden Sie einen Unfall und müssen ins Krankenhaus, so können auch nach dem Krankenhausaufenthalt noch Kosten auf Sie zukommen, die durch ein Genesungsgeld gedeckt werden können. Natürlich nur, sofern Sie privat unfallversichert sind. In diesem Fall erhalten sie auch nach einem nicht-berufsbedingten Unfall ein Genesungsgeld für die gleiche Zeitspanne, die sie im Krankenhaus verbracht haben – jedoch bis zu maximal 100 Tage. Ausschlaggebend ist hierfür die Höhe des Krankenhaustagesgeldes. Nach ihr berechnet sich das Leistungsvolumen des Genesungsgeldes. Es kann je nach Dauer prozentual abgestuft werden.

Dieser Abstufungsgrad ist zwischen den verschiedenen Versicherungsgebern unterschiedlich gestaltet. So kann etwa je nach Grad der Genesung in der ersten Woche nach dem Krankenhausaufenthalt 100% des Genesungsgeldes gezahlt werden, vom 30. bis zum 100. dann jedoch nur 25%. Krankenhaustagesgeld und die Leistung des Genesungsgeldes werden häufig gemeinsam angeboten.

Autor: insurance1 agency | 10.04.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikovorsorge, Unfallversicherung

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