In welchen Fällen greift die Privathaftpflichtversicherung (Teil 1)?

Als Fußgänger, Radfahrer oder Skater Sach- und Personenschäden versichern

Wer hat nicht schon mal trotz eines roten Ampelsignals die Kreuzung passiert, um den Omnibus noch zu kriegen? Ein motorisierter Verkehrsteilnehmer muss ausweichen und berührt dabei unsanft mehrere geparkte Autos. In diesem Fall muss man als Fußgänger den Schaden berappen. Gleichsam kann es Radfahrer oder Skater treffen – und dann heißt es sogar noch: Glück gehabt! Denn es kommen Jahr für Jahr auch viele Tausend Menschen im Straßenverkehr zu Schaden. Vor solchen Haftungsrisiken schützt die Privathaftpflichtversicherung.

Nun ist jedoch auch bekannt, dass der Betrieb eines Autos oder eines Motorrads im öffentlichen Straßenverkehr eine eigene KfZ Haftpflichtversicherung ( Pflichtversicherung ) voraussetzt, weil
diese Schäden in der privaten Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind. Nur bei Schäden mit Arbeitsfahrzeugen wie etwa Schneeräumgeräte oder Aufsitzrasenmäher mit einer Höchstgeschwindigkeit von20 km/h greift der private Versicherungsschutz, falls im Vertrag vereinbart. So sind auch Behinderte, die zu ihrer Fortbewegung einen bis 6 km/h schnellen Elektrorollstuhl benötigen, über die Privathaftpflichtversicherung geschützt.

FAQ´s - weitere Informationen zur Privathaftpflichtversicherung

Autor: insurance1 agency | 10.04.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Privathaftpflichtversicherung

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