Bergungskosten - Unfallversicherung
Bergungskosten in der Unfallversicherung
Ein Unfall kann viele Komplikationen mit sich bringen – das fängt bereits bei der Bergung eines Unfallopfers an. Dazu zählen etwa die Rettung aus einem Autowrack, die Befreiung aus Bergschluchten oder zusammengestürzten Gerüsten. Die private Unfallversicherung übernimmt entsprechend der vertraglich geregelten Leistungsfälle die Bergungskosten sowie die durch einen Transport entstehenden Zuschläge. Transport- und Bergungskosten bedingen sich somit meist gegenseitig.
Hierunter kann auch die Rücküberführung eines Verletzten in seinen Heimatort zählen bzw. die Überführung eines tödlich verunglückten Unfallopfers. Auf offener See und in den Gebirgen können die Bergungskosten zudem von staatlich geförderten Organisationen wie dem Seenotrettungsdienst oder der Bergwacht übernommen werden.
Autor: insurance1 agency | 11.04.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikovorsorge, Unfallversicherung

