In welchen Fällen greift die Privathaftpflichtversicherung (Teil 2)?

Ob Kinderhände, Ungeschick beim Sport, Schäden an Haus oder Wohnung – Mit einer privaten Haftpflichtversicherung vor den Risiken des Alltags schützen

Oft sind es bspw. die lieben Kleinen, die für großen Kummer sorgen. Schnell ist beim Kokeln mit dem arglos liegen gelassenen Feuerzeug ein Feuer entfacht, welches sich auf das Mehrfamilienhaus ausbreitet. Zwei Nachbarn werden dabei schwer verletzt. Die Eltern des Kindes werden von der Gebäudeversicherung des Hauseigentümers in Regress genommen. Ohne Privathaftpflichtversicherung wären sie ruiniert.

Oder ein anderer Fall: Zum ersten Mal im Winterurlaub auf den Brettern gestanden und noch im Unklaren über die Pistenregeln. Man überschätzt sein Können und bringt schnell andere Urlauber damit in Gefahr. Durch das eigene Unvermögen bricht sich ein anderer das Bein, und der Ärger ist vorprogrammiert. Gut dass der leichtsinnige Ski-Neuling nicht immer so unumsichtig war und mit einer privaten Haftpflichtversicherung vorgesorgt hat. Denn diese deckt die Kosten für die Bergung des Verletzten sowie für die Krankenhausbehandlung und kommt für den Verdienstausfall auf.

FAQ´s - weitere Informationen zur Privathaftpflichtversicherung

Autor: insurance1 agency | 11.04.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Privathaftpflichtversicherung

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