Kurkostenbeihilfe - Unfallversicherung
Kurkostenbeihilfe in der Unfallversicherung
Wird eine Kur nach einem Unfallereignis notwendig, kann diese von der privaten Unfallversicherung finanziell gefördert werden. Eine Kurkostenbeihilfe gestaltet sich dabei meist in Form eines Tagesgeldes. Die während eines Kuraufenthaltes entstehenden Kosten durch Arzttermine, medikamentöse Behandlung oder etwa Therapien deckt die Kurkostenbeihilfe dabei gleichermaßen ab.
Richtlinie für die Kurkostenbeihilfe ist die Kurortklausel. Nach ihr werden Leistungen für ambulante Heilbehandlungen in einem Kurort oder Heilbad nicht erbracht. Ausnahmen bestehen, wenn der Versicherungsnehmer seinen permanenten Wohnsitz in einem Kurort/Heilbad hat oder wenn die Behandlung wegen eines Unfalls akut notwendig wird. Auf diese Weise wird der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen aus den Tarifen für ambulante Behandlungen vorgebeugt. So kann erreicht werden, dass sich eine Kurkostenbeihilfe allein auf die Behandlungskosten einer Kur beziehen kann.
Autor: insurance1 agency | 12.04.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikovorsorge, Unfallversicherung

