Kosmetische Operationen - Unfallversicherung
Kosmetische Operationen in der Unfallversicherung
In einer privaten Unfallversicherung lassen sich auch Zuschüsse zur Kostenübernahme für kosmetische Operationen vereinbaren. Kosmetische Operationen können häufig beitragsfrei mitversichert werden. Will der Versicherungsnehmer jedoch die Leistungsansprüche erhöhen ist dies meist mit einer entsprechend angehobenen Beitragspflicht verbunden. Mit einer privaten Unfallversicherung können darüber hinaus auch Kosten getilgt werden, die kosmetische Operationen im Nachhinein bergen. Darunter fallen etwa Zuschüsse für Nachuntersuchungen, Medikamente und Kosten für Mull- oder andere Verbandstoffe.
Damit jedoch alle vereinbarten Leistungen in Anspruch genommen werden können, sollte dieser kosmetische Eingriff innerhalb einer Zeitspanne von drei Jahren, gerechnet ab dem ursprünglichen Unfallereignis, vorgenommen werden. Kosmetische Operationen können bei schweren Unfällen, die eine Entstellung o. Ä. Hervorrufen, die gesellschaftliche Reintagration schneller voranbringen als es der natürliche Heilungsprozess zulassen würde.
Autor: insurance1 agency | 13.04.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikovorsorge, Unfallversicherung

