Was ist bei einer Privathaftpflichtversicherung im Schadensfall zu beachten?

Die Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Schadensregulierung zu gewährleisten, sollten Sie sich als Vertragspartner zunächst an die getroffenen Vereinbarungen halten. Aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung sowie dem Versicherungsvertragsgesetz ergeben sich einige Pflichten.

So muss der Versicherte wenn ein Schadensfall eingetreten ist diesen vor allem innerhalb einer Woche bei seiner Versicherungsgesellschaft melden, die Schadensumstände genauestens und wahrheitsgemäß schildern, gegen einen etwaigen vom Geschädigten beantragten Mahnbescheid Widerspruch einlegen, den Versicherer im Fall einer bestehenden Klage rasch informieren und ihm den gesamten Schriftverkehr in der Sache zukommen lassen. Zudem sollte der Versicherte ohne vorherige Rücksprache mit dem Versicherer kein Schuldbekenntnis abgeben und an den Geschädigten keinerlei Zahlungen leisten. Nur unter Einhaltung dieser Bedingungen kann die Versicherung ihrer Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag nachkommen, die Rechtslage prüfen und den Schaden entsprechend regulieren.

FAQ´s - weitere Informationen zur Privathaftpflichtversicherung

Autor: insurance1 agency | 16.04.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Privathaftpflichtversicherung

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