Schützt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?

Weltweiter Schutz – für die private Haftpflichtversicherung kein Ding der Unmöglichkeit

Ist sie einmal abgeschlossen, gilt die Privathaftpflichtversicherung weltweit. ( Beachte: Geltungsdauer und Geltungsbereich der Police vergleichen und prüfen ! ) Das heißt, wenn Sie im Urlaub, beispielsweise im Ferienhaus, einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie dennoch geschützt. Das gilt gleichermaßen sogar für die mitversicherte Tochter, die als Austauschschülerin im Ausland studiert. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Aufenthalt im Ausland in der Regel nicht länger als 12 Monate dauert.

Soll ein Auslandsaufenthalt auch über diese Zeitspanne hinaus versichert sein, können ggf. spezielle Klauseln mit dem Versicherer ausgemacht werden. Besonders sinnvoll ist eine Privathaftpflichtversicherung auch deswegen, weil sie darüber hinaus eine defensive Funktion hat, was dem Versicherten insbesondere angesichts sprachlicher Barrieren bei der Regelung von Schadensfällen im Ausland viel Ärger ersparen kann. Sie wehrt nämlich unbegründete Forderungen vonseiten des vermeidlich Geschädigten ab, ohne dass dadurch Kosten für den Versicherten entstehen. Auch darum kümmert sich die Privathaftpflichtversicherung.

FAQ´s - weitere Informationen zur Privathaftpflichtversicherung

Autor: insurance1 agency | 20.04.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Privathaftpflichtversicherung

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